Dienstag, 10. Dezember 2002
TOURING CLUB suisse schweiz svizzero Auszug aus der Ordnungsbussenverordnung (OBV) Art. 316 Halten oder Parkieren auf der linken Strassenseite, obwohl kein Parkverbot oder Halteverbot signalisiert und die Strasse breit ist. Vorsicht: Sie verstossen gegen die Verkehrsordnung. Bei einer polizeilichen Kontrolle erhalten sie eine Busse von Fr. 60.--! Nur in Fahrrichtung parkieren! Ihr Freund und Helfer: TCS dies heute an der windschutzscheibe meines autos...kind of catcher in the rye, made in switzerland. |
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