Mittwoch, 1. Februar 2006

Laut Paragraph 13 der europäischen Verträge hat jedermann das Recht auf einen rassismusfreien Arbeitsplatz. Die Vereine als Arbeitgeber sollten sich mehr darum kümmern.

das sagt paul elliott, früherer fussballprofi und es liegt auf der hand: da liegt er richtig. als eine konkrete massnahme überdenkt nun die uefa einen möglichen spielabbruch bei affengeräuschen aus dem publikum. demzufolge müsste dann aber auch an spielabbruch gedacht werden bei jedem anderen fehlverhalten von personen oder personengruppen aus dem zuschauerraum (beleidigende fangesänge, transparente, einzelne rufe), was einerseits nicht ganz einfach protokollierbar, andererseits angesichts des traditionellen und aktuellen verhaltens des publikums bei fussballspielen zur situation führte, dass kaum ein spiel zu ende gebracht werden könnte. erst kürzlich hat doch ein das ganze spiel über seine hautfarbe definierter spieler das feld verlassen, was ich mutig und richtig finde, nur: wann stehen die schiedsrichter und linienrichter auf? wann die torhüter? wann andi möller? kann man fussball begraben? ja, mit sicherheitsirrsin und geld. heysel als beispiel war eine tragödie, ein schlafendes theaterpublikum ist es aber auch. hier noch ein rassismus-erfahrungsbericht von bruno ziauddin.


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