Montag, 12. September 2005

das problem der überquerung der fussgängerstreifen in der schweiz geht zurück auf den 2002 überarbeiteten art. 6 der verkehrsregelnverordnung. bis zu diesem ersten august 2002 war es nämlich so, dass der fussgängerstreifen zwar eine klar definierte zone für den fussgänger war, ein sich näherender autofahrer einem solchen jedoch den vortritt nach gutdünken überlassen konnte, kurz, wer nicht überfahren werden wollte, der überquerte dann den fussgängerstreifen, wenn kein auto in der nähe war. und er überquerte den fussgängerstreifen, ein überqueren der strasse daneben konnte, schaute ein mitglied der polizei zu, eine busse zur folge haben. (ist noch heute so: 10 franken für 'nichtbenützen von fussgängerstreifen, überführung- oder unterführung, sofern weniger als 50 m entfernt')

seit 2002 muss ein fahrzeugähnliches gerät (ob wohl fahrzeuge da dabei sind?) verlangsamt, bzw. gestoppt werden, wenn eine person sich bereits auf dem streifen befindet oder davor wartet und ersichtlich die fahrbahn überqueren will. eine solche situation kann sich so oder so abspielen:

I ein kleines mädchen mit einem kleinen hund spaziert auf dem trottoir einer vorerst komplett unbefahrenen quartierstrasse. langsam nähern sie sich dem fussgängerstreifen, den sie offensichtlich überqueren möchten. 200 meter davon entfernt ein sich mit der vorschriftsmässigen maximalgeschwindigkeit von 30 km/h bewegender personenwagen. das mädchen schaut links, es schaut rechts, es schaut wieder links und bleibt dabei. paralysiert blickt sie auf den sich nähernden wagen. dieser kommt nach deutlichen handzeichen vor dem streifen zum stillstand. hund und mädchen queren, die geschichte endet gut.

II schwierig enden könnte die geschichte für die heere der unentschlossenen querer meist fortgeschrittenen alters, die vor allem eins im sinn haben: niemandem zur last fallen. sie nähern sich dem fussgängerstreifen so unauffällig wie möglich und bleiben dann, den ersten gelben streifen konzentriert anvisiert, so viele meter wie immer möglich davon weg. ihr ziel ist es, die strasse dann zu überqueren, wenn keinerlei verkehrsaufkommen ist. dieser wunsch kollidiert jedoch mit dem unbedingten auftrag der autofahrer, einem die strasse queren möchtenden den vortritt zu überlassen. meist kommt es so: es stoppt für mehrere sekunden eine ganze kolonne von fahrzeugen - sie werden dafür mit einem gespielt dankbaren lächeln oder einem stockheber belohnt. geht das zu lange, drückt der vorderste wieder aufs gas (meist hupend und fast immer ist es ein mann) und so sind wir bei der gefahr, die auch lauert auf

III die gruppe der menschen, die sich, am fussgängerstreifen stehend, unterhalten. fast jedes fahrzeug verlangsamt und beschleunigt, autofahrende schütteln den kopf, rufen aus dem fenster oder halten an und hupen und geben handzeichen, bis endgültig klar ist, dass da niemand ist, der rüber möchte. manchmal löst sich unvermittelt jemand aus ihrer menge und quert, denn in jeder schwatzgruppe gibt es einen

IV typ, der von seinem recht weiss und davon gebrauch macht. diese betreten den streifen siegesgewiss, denn auch eine querschnittlähmung wird ihre gewissheit, im recht zu sein, nicht zerstören. als folgen abwechslungsweise angefahrene fussgänger, schockierte lenker, huporgien, wortgefechte, schwarze streifen am boden, abgewürgte motoren, mittelfinger, ...

edit, eben bemerkt: von fussgängerstreifen bin ich offenbar getrieben, ich sag nur vollgummi.


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